Ich verpflichte mich, die nach Genossenschaftsgesetz und Satzung geschuldeten Einzahlungen auf den/die Genossenschaftsanteil(e) zu leisten. Der Betrag wird von mir nach Bestätigung der Mitgliedschaft (Erhalt des Zulassungsschreibens) vollständig auf das Konto der Genossenschaft überwiesen.
Eine Abschrift der Satzung in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung lag mir vor. Die sich aus der Satzung ergebenden Pflichten erkenne ich an.
Bei Kündigung der Mitgliedschaft sieht die Satzung der Genossenschaft eine Kündigungsfrist zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren vor.