Mitglied werden

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Um Mitglied zu werden, müssen

vollständig ausgefüllt beim Vorstand eingereicht werden.

Gern sind wir bei Fragen zum Ausfüllen behilflich.

Wie geht es dann weiter ?

  1. Wir sammeln alle Anträge und bestätigen den Eingang per Mail.
  2. Sobald ausreichend Anteile gezeichnet sind, bestätigen wir die Mitgliedschaft.
  3. Erst dann sind die gezeichneten Anteile zu bezahlen.

 

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Fragen und Antworten

Was ist eine Genossenschaft ?

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, deren Ziel es ist, ihre gleichen wirtschaftlichen oder sozialen Interessen durch einen gemeinsamen (Geschäfts-)Betrieb zu fördern.

Warum eine Genossenschaft ?

Eine Genossenschaft mit Bürgerbeteiligung unterstützt gemeinsame Ziele der Bürgerinnen und Bürger. Das Hauptziel unserer Genossenschaft ist der Erwerb, der Ausbau und der Betrieb von geeigneten Räumlichkeiten als Begegnungsstätte für die Bürgerinnen und Bürger von Pötzschau und Umgebung. Was Einzelne nicht schaffen, dass schaffen Viele. (Friedrich Wilhelm Raiffeisen) Gemeinsam können wir das Ziel erreichen.

Wer kann Anteile kaufen (zeichnen) ?

Natürliche und juristische Personen.

Wie teuer ist ein Anteil ?

Einen Anteil kann man für 150,- Euro erwerben.

Wie lange kann gezeichnet werden ?

Es können jederzeit Anteile gezeichnet werden.

Kann ich als Paar Anteile zeichnen ?

Nein. Sie müssen sich entscheiden, wer diesen Anteil erwirbt. Jeder Ehepartner kann jedoch einen eigenen Anteil erwerben.

Wie kann ich mich als Firma beteiligen ?

Das ist über den Beitritt als juristische Person möglich.

Kann ich mehrere Anteile erwerben (zeichnen) ?

Ja, es können (gerne) mehrere Anteile je 150,- Euro erworben werden.

Habe ich bei mehreren Anteilen auch mehrere Stimmen in der Generalversammlung ?

Nein, das Genossenschaftsgesetz sieht vor, dass – unabhängig von der Anzahl der Anteile – jede Person 1 Stimme hat.

Gibt es eine Obergrenze für die Zeichnung von Anteilen ?

Nein. Es kann unbegrenzt gezeichnet werden.

Können Kinder bzw. Minderjährige Anteile zeichnen ?

Ja. Sie können durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf ihren eigenen Namen Anteile erwerben.

Welches Stimmrecht haben minderjährige Genossen und Genossinnen ?

Das Stimmrecht wird bis zur Volljährigkeit von den Erziehungsberechtigten ausgeübt.

Was passiert mit dem Anteil im Todesfall ?

Der Anteil wird im Rahmen der Erbfolge vererbt.

Kann ich meine Anteile auch wieder zurückbekommen ?

Ja. Es gilt entsprechend Satzung eine Sperrfrist von 2 Jahren.

Kann ich meine Anteile verschenken ?

Ja. Der Vorstand kann einer Übertragung auf Antrag zustimmen.

Wer kommt in den Aufsichtsrat ?

Der Aufsichtsrat wird durch die Generalversammlung gewählt.

Wer wird Vorstand ?

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt.

Gibt es eine Dividende ?

Eine Dividende ist vorgesehen, hängt aber vom Ergebnis der Genossenschaft ab. Vorstellbar sind in der Anfangszeit auch Naturaldividenden, bspw. Getränke auf Veranstaltungen der Genossenschaft.

 

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Bankverbindung

IBAN: DE15 8609 5604 0307 6275 58
BIC: GENODEF1LVB
Leipziger Volksbank eG